top of page

Leitungswasserschadenversicherung – Dusch-/Brausetasse

Wasseraustritt über Fugen der Duschtasse ist kein Wasseraustritt aus „angeschlossenen Einrichtungen“ (OGH vom 24.8.2022, 7 Ob 135/22m)


Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer wird zwar die Dusch-/Brausetasse, die über den Zulauf (Duschkopf) und Ablauf (Abwasserleitung) mit dem Rohrsystem verbunden ist, als Behältnis verstehen, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist. Die Dusch-/Brausetasse wird er daher als angeschlossene Einrichtung ansehen. Dieses Verständnis wird durch Art 3.1h AWB verdeutlicht, der auf „an die Leitung angeschlossene Einrichtungen“ Bezug nimmt und die Brausetasse ausdrücklich nennt. Keine Anhaltspunkte bietet der Bedingungswortlaut dagegen dafür, als angeschlossene Einrichtung den gesamten Duschbereich, das heißt über die Dusch- /Brausetasse hinaus, die angrenzenden Wände und die sonstigen Bauteile einer Dusche wie etwa die Fugen als Verbindung zu diesen Wänden als ein Behältnis zu verstehen, das mit dem Rohrsystem verbunden und damit als eine angeschlossene Einrichtung im Sinn des Art 1.1 AWB anzusehen ist.


 

留言


Empfohlene Einträge
Versuche es später erneut.
Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier.
Aktuelle Einträge
Schlagwörter
Folgen Sie uns!
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square

RES Immobilienverwaltung GmbH

A-1120 Wien I Gaudenzdorfer Gürtel 47

Tel: +43 1 81 777 40 - 0

Fax: +43 1 81 777 40 - 20

E-Mail: office@res.at

Unsere Bürozeiten

Mo - Do: 09:00 - 12:30 sowie 14:00 - 17:00

Fr:  09:00 - 12:00

Außerhalb unserer Bürozeiten steht Ihnen für Notfälle und Störungen unsere 24h Hotline zu Verfügung: +43 660 111 24 24

Wir vermitteln, verwalten und gestalten.
Kurier_TopImmoExperte_Siegel_RES.png
bottom of page